Jugendturnierordnung des Schachkreis Südschwaben
Inhaltsverzeichnis
- Spielberechtigung und Spielbetrieb
- Gemeinsame Turnierbestimmungen für alle Meisterschaften
- Allgemeines
- Proteste
- Sperren und Bußen
- Gemeinsame Turnierbestimmungen für Einzelmeisterschaften
- Südschwäbische Jugendeinzelmeisterschaften
- Südschwäbische Blitz-Einzelmeisterschaften der Jugend
- Südschwäbische Schnellschach-Einzelmeisterschaft der Jugend
- Gemeinsame Turnierbestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
- Südschwäbische Vereinsmannschaftsmeisterschaft U16
- Südschwäbische Vereinsmannschaftsmeisterschaft U12
- Inkrafttreten
Spielberechtigung und Spielbetrieb
- An den Jugendturnieren des Schachkreises Südschwaben können alle Jugendliche teilnehmen, die dem Bayerischen Schachbund (BSB) und dem Bayerischen Landessportverband (BLS) gemeldet sind und laut Spielerpassstelle in der laufenden Saison für einen dem Bayerischen Schachbund angeschlossenen Südschwäbischen Verein spielberechtigt sind.
- Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
- Im Sinne dieser Spielordnung gilt als
- U20, wer das 20. Lebensjahr
- U18, wer das 18. Lebensjahr
- U16, wer das 16. Lebensjahr
- U14, wer das 14. Lebensjahr
- U12, wer das 12. Lebensjahr
- U10, wer das 10. Lebensjahr
- U8, wer das 8. Lebensjahr
- Der Schachkreises Südschwaben veranstaltet jährlich die unter 3. - 8. aufgeführten Meisterschaften und Turniere. Der Sieger eines dieser Turniere erhält eine Urkunde und den Titel "Südschwäbischer Jugendmeister........." für das laufende Kalenderjahr.
- Die Spielberechtigung für die Meisterschaften der Jugend ergibt sich aus der Rangfolge bei den jeweiligen Meisterschaften des Kreises. Der Kreisjugendleiter benennt die Teilnehmer für alle offiziellen Meisterschaften.
Gemeinsame Turnierbestimmungen für alle Meisterschaften
- Allgemeines
- Es finden die Spielregeln der FIDE Anwendung, sofern in dieser Turnierordnung nichts festgelegt ist, werden die Bestimmungen der Schwäbischen Schachjugend (bzw. der Bayerischen Schachjugend, sofern der Vorgenannte nichts festgelegt hat) angewandt.
- Der Kreisjugendleiter ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Meisterschaften verantwortlich.
- Die Wettkampftermine werden vom Kreisjugendleiter festgelegt.
- Alle Meisterschaften sind terminlich so auszutragen, dass die Sieger an den entsprechenden Meisterschaften der Schwäbischen Schachjugend teilnehmen können. Insbesondere ist auf das Einhalten der Meldetermine zu den entsprechenden Schwäbischen Meisterschaften zu achten.
- Proteste
- Proteste sind innerhalb von drei Tagen in Textform an den Kreisjugendleiter zu richten. Die schriftliche Begründung dazu hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Gegen Entscheidungen des Kreisjugendleiters kann innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Entscheidung beim 1. Vorsitzenden des Kreisverbandes in Schriftform Protest eingelegt werden. Die schriftliche Begründung muss in kopierfähiger Ausführung innerhalb von vierzehn Tagen nachgereicht werden.
- Der Kreisjugendleiter ist vom Einspruch beim Schiedsgericht bzw. von der Rücknahme des Einspruchs mit gleicher Post zu verständigen. Außerdem muss dem Kreisjugendleiter eine Kopie aller Schreiben an das Schiedsgericht mit gleicher Post zugesandt werden.
- Gleichzeitig mit der Begründung ist eine Protestgebühr von EUR 50,00 auf das Konto des Kreisverband von Südschwaben einzuzahlen oder beim Kassenwart zu hinterlegen.
- Sind Einspruch - Begründung - Protestgebühr zu spät eingesendet worden, gilt der Einspruch oder der Protest als nicht eingelegt. Maßgebend ist der Datum des Poststempels oder der Überweisung.
- Sperren und Bußen
- Bei grob unsportlichem Verhalten eines Spielers oder eines Vereins bei offiziellen Veranstaltungen auf südschwäbischer, schwäbischer, bayerischer oder deutscher Ebene kann dieser für die Dauer von bis zu einem Jahr für alle Veranstaltungen des Schachkreises Südschwaben gesperrt oder mit einer Geldbuße belegt werden.
- Solange Geldbußen gemäß obenstehender Bestimmungen, über die endgültig entschieden wurde, nicht an den Kreisverband gezahlt wurden können alle Spieler des Vereins für Veranstaltungen des Kreisverbandes Südschwaben gesperrt werden.
- Entscheidungen gemäß obenstehender Bestimmungen trifft die Vorstandschaft des Kreisverbandes auf Antrag des Kreisjugendleiters. Ebenso wird von ihr die Höhe der Geldbuße festgelegt.
Gemeinsame Turnierbestimmungen für Einzelmeisterschaften
- Allgemeines
- Die Teilnahme ist für alle Jugendliche die einem Verein des Kreisverbandes Südschwaben angehören offen. Jugendliche, die einen Spielerpass für einen Schachclub außerhalb Südschwabens besitzen, sind nicht spielberechtigt.
- Der ausrichtende Verein ist für die Bereitstellung des Spiellokals sowie des Spielmaterials verantwortlich.
- Die Turnierleitung übernimmt der Kreisjugendleiter oder ein von diesem benannter Vertreter (Turnierleiterlizenz ist erforderlich).
- Die Bedenkzeit beträgt 120 Minuten pro Spieler und Partie. In der U10 beträgt die Bedenkzeit 60 Minuten pro Spieler und Partie. Der Kreisjugendleiter kann die Bedenkzeit ändern. Dies muss jedoch in der Turniereinladung vermerkt sein.
- Spieler, die sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Wettkampfbeginn verspäten, haben ihre Partie verloren. Außer, der Kreisjugendleiter entscheidet anders.
- Über die Platzierung entscheidet
- die Wertung nach Brettpunkten;
- bei Gleichstand die Buchholzwertung, wobei der Gegner mit den wenigsten Partiepunkten (bzw. ein Freilos) nicht berücksichtigt wird;
- anschließend die Siegwertung;
- anschließend die verfeinerte Buchholzwertung, wobei alle Gegner berücksichtigt werden.
- Beim Rundensystem:
- die Wertung nach Brettpunkten;
- bei Gleichstand die Sonneborn-Berger-Wertung
- Wenn bei Qualifikationsturnieren die Wertung in allen Punkten übereinstimmt, wird ein Stichkampf durchgeführt. Wenn dann nach 3 Runden der Ausgang unentschieden ist, entscheidet das Los.
Südschwäbische Jugendeinzelmeisterschaft
- Die Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Jugend wird in folgenden Altersklassen durchgeführt:
Altersklassen U10/U12/U14/U16/U18 - Die Südschwäbischen Einzelmeisterschaften der Jugend finden für alle Altersklassen gemeinsam am selben Ort statt. Es sollen 7 Runden nach Schweizer System oder Rundensystem in den jeweiligen Altersgruppen gespielt werden. Einzelne Altersgruppen können zusammengefasst werden. Der Austragungsmodus hängt von der Teilnehmerzahl ab und wird vom Kreisjugendleiter festgelegt.
Südschwäbische Blitz-Einzelmeisterschaften der Jugend
- Nur wenn sich ein Ausrichter meldet findet die Blitzeinzelmeisterschaft statt.
- Die Blitz-Einzelmeisterschaften finden für alle Altersklassen gemeinsam an einem Ort statt. Der ausrichtende Verein ist für die Bereitstellung des Spiellokals sowie des Spielmaterials verantwortlich.
- Die Teilnahme ist für alle Jugendliche die einem Verein des Kreisverbandes Südschwaben angehören offen. Jugendliche, die eine Spielberechtigung für einen Schachclub außerhalb Südschwabens besitzen, sind nicht spielberechtigt.
- Die Turnierleitung übernimmt der Kreisjugendleiter oder ein von diesem benannter Vertreter (Turnierleiterlizenz ist erforderlich).
- Nach Möglichkeit sollte eine Einteilung nach den Gruppen der Jugendeinzelmeisterschaften erfolgen.
- Es finden die Blitzschachregeln der Fide Anwendung.
- Bei Blitzmeisterschaften beträgt die Bedenkzeit fünf Minuten pro Spieler und Partie. Es wird im Rundensystem gespielt.
- Über die Platzierung entscheidet
- die Wertung nach Brettpunkten
- Stichkampf
Südschwäbische Schnellschach-Einzelmeisterschaften der Jugend mit Schwäbischer Rapid-Wertung
- Es handelt sich um eine Turnierserie im Schnellschachmodus, die in den Altersklassen U18, U14, U12, und U10 durchgeführt werden.
- Jeder Kreis organisiert ein RAPID-Turnier pro Spielsaison. Die Termine müssen mit dem Spielleiter der SSJ abgestimmt werden und im werden im Terminplan der SSJ veröffentlicht.
- Der Ausrichter hat für Preise, Urkunden und Pokale aufzukommen. Das Startgeld sollte nicht höher als 4,00 EUR sein. Es kann in der Einladung eine verbindliche Voranmeldung verlangt werden. Der Ausrichter kann einen Zuschuss bis zu 50,00 EUR beantragen.
- Die Turnierleitung übernimmt der zuständige Kreisjugendleiter. Der Ausrichter sollte nach Möglichkeit für die einzelnen Altersklassen einen Gruppenleiter stellen. Die Einladungen werden über die Geschäftsstelle der SSJ verteilt.
- Es wird nach den Regeln der Fide für Schnellschachturniere gespielt. Die Bedenkzeit beträgt je nach Teilnehmerzahl 15 - 20 Minuten pro Spieler und Partie. Es werden 5 - 7 Runden nach Schweizer System gespielt.
- Es wird eine Gesamtwertung aller Schwäbischen RAPID-Tuniere einer Saison durchgeführt. Die drei besten Turnierresultate gehen in die Gesamtwertung ein. Siehe TO der SSJ.
Gemeinsame Turnierbestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
- Die Mannschaftsmeldung erfolgt zum festgesetzten Termin an den Kreisjugendleiter und muss Name, Mitgliedsnummer und Geburtsdatum der einzelnen Spieler in festgelegter Rangfolge, sowie die Anschrift und Telefonnummer des Mannschaftsführers und des Spiellokals enthalten.
- Nachmeldungen sind möglich und werden unter Berücksichtigung der Rangfolge eingeordnet. Eine Nachmeldung muss rechtzeitig vor Einsatz dem Kreisjugendleiter gemeldet werden.
- Innerhalb einer Altersklasse können die Spieler einer Mannschaft nur in der gemeldeten Reihenfolge eingesetzt werden. Fällt ein Spieler aus, so rücken alle anderen Spieler in der gemeldeten Reihenfolge nach.
- Ein offenlassen von Brettern ist nur bei Nennung eines an diesem Brett spielberechtigten Spielers möglich.
- Bei falscher Mannschaftsaufstellung werden die Partien aller Spieler, die eine kleinere Rangnummer besitzen als die Spieler die vor ihnen eingesetzt wurden, genullt.
- Bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers wird der Wettkampf als verloren gewertet.
- Die Bedenkzeit bei den Vereinsmannschaftsmeisterschaften U16 beträgt 2 Stunden für die ersten 40 Züge, anschließen 30 Minuten je Spieler für den Rest der Partie, nach den Regeln der FIDE über die Endspurtphase. Der Kreisjugendleiter kann die Bedenkzeit ändern. Dies muss jedoch in der Turniereinladung vermerkt sein.
- Der an erster Stelle genannte Verein ist Gastgeber und führt an den geraden Brettern die weißen Steine. Er ist verpflichtet das Spielmaterial zu stellen. Ein Wechsel des Spiellokals muss dem Gegner mindestens drei Tage vor dem Wettkampftermin mitgeteilt werden oder am Spieltag ist das Abholen der Gäste am angegebenen Spiellokal zu veranlassen.
- Die Ergebnisse sind binnen drei Tage dem Kreisjugendleiter zu übermitteln. Bei verspäteter Weitergabe ist eine Gebühr von EUR 5,00 zu zahlen.
- Jede Mannschaft erhält bei einem Kampf
- 2 Mannschaftspunkte, falls sie mehr als die Hälfte der möglichen Brettpunkte erreicht;
- 1 Mannschaftspunkt, falls sie die Hälfte der möglichen Brettpunkte erreicht;
- 0 Mannschaftspunkte, falls sie weniger als die Hälfte der möglichen Brettpunkte erreicht.
- über die Platzierung entscheidet:
- die Wertung nach Mannschaftspunkten;
- bei Gleichstand die Wertung nach Brettpunkten;
- anschließend direkter Vergleich;
- danach Siegwertung
- zum Schluss Stichkampf.
- Spielverlegungen
- Spielverlegungen auf einen früheren Termin sind mit Einverständnis des Gegners jederzeit möglich. Spielverlegungen auf einen späteren Termin können nur mit Zustimmung des Kreisjugendleiters vereinbart werden.
- Spielverlegungen können auch ohne Einverständnis des Gegners beim Kreisjugendleiter beantragt werden, wenn mindestens 50% der Stammspieler durch eine Schulveranstaltung (eine Bestätigung der Schule ist erforderlich) oder ein höherrangiges Qualifikationsturnier der Jugend verhindert sind.
- Nichtantreten
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger Spieler als die Hälfte der Mannschaftsstärke antreten. Spieler, die sich um mehr als 60 Minuten nach dem angesetzten Wettkampfbeginn verspäten, gelten als angetreten, haben aber ihre Partie verloren.
Vereinsmannschaftsmeisterschaft U16
- Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern U16, die in der zugehörigen Saison für keinen anderen als den meldenden Verein spielberechtigt gewesen sein durften.
- Die Vereinsmannschaftsmeisterschaft U16 wird im Vollrundensystem ausgetragen.
Vereinsmannschaftsmeisterschaft U12
- Jede Mannschaft besteht aus 4 Spielern U12, die in der zugehörigen Saison für keinen anderen als den meldenden Verein spielberechtigt gewesen sein durften.
- Die Vereinsmannschaftsmeisterschaft U12 wird im Vollrundensystem ausgetragen.
Inkrafttreten
Diese Turnierordnung enthält alle Änderungen die von der Südschwäbischen Hauptversammlung am 25. Juli 2009 in Kempten beschlossen wurden und tritt ab diesem Termin in Kraft.