Jugendturnierordnung des Schachkreis Südschwaben
Inhaltsverzeichnis
- Spielberechtigung und Spielbetrieb
- Gemeinsame Turnierbestimmungen für alle Meisterschaften
- Gemeinsame Turnierbestimmungen für Einzelmeisterschaften
- Südschwäbische Jugendeinzelmeisterschaften
- Südschwäbische Blitz-Einzelmeisterschaften der Jugend
- Gemeinsame Turnierbestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
- Südschwäbische Vereinsmannschaftsmeisterschaft U20, U18, U16
- Südschwäbische Vereinsmannschaftsmeisterschaft U12 und jünger
- Inkrafttreten
Spielberechtigung und Spielbetrieb
- An den Jugendturnieren des Schachkreises Südschwaben können alle Jugendlichen teilnehmen, die beim Bayerischen Schachbund (BSB) und dem Bayerischen Landessportverband (BLSV) gemeldet sind und in der laufenden Saison für einen südschwäbischen Verein eine aktive Spielberechtigung besitzen.
- Das Spieljahr beginnt am 1. September und endet mit dem 31. August des folgenden Jahres.
- Im Sinne dieser Spielordnung gilt als
- U20, wer das 20. Lebensjahr
- U18, wer das 18. Lebensjahr
- U16, wer das 16. Lebensjahr
- U14, wer das 14. Lebensjahr
- U12, wer das 12. Lebensjahr
- U10, wer das 10. Lebensjahr
- U08, wer das 8. Lebensjahr
- Der Schachkreises Südschwaben veranstaltet jährlich die unter 4. - 8. aufgeführten Meisterschaften und Turniere. Der Sieger eines dieser Turniere erhält eine Urkunde und den Titel "Südschwäbischer Jugendmeister" des betreffenden Jahres.
- Die ersten Drei jeder Einzelmeisterschaft erhalten einen Pokal sowie alle Teilnehmer eine Urkunde, die bei der Siegerehrung vor Ort übergeben werden. Alle bei der Siegerehrung anwesende Teilnehmer erhalten einen Sachpreis. Für die Beschaffung und Ausgestaltung der Preise sind die Vereine zuständig, die in Abstimmung mit der Kreisjugendleitung das Startgeld und den Zuschuss des Kreisverbandes vollständig ausschütten (nach evtl. Abzug von turnierrelevanten Kosten wie Saalmiete o. ä.).
- Die Spielberechtigung für die Meisterschaften der Jugend ergibt sich aus der Rangfolge bei den jeweiligen Meisterschaften des Kreises. Die Kreisjugendleitung benennt die Teilnehmer für alle offiziellen Meisterschaften.
Gemeinsame Turnierbestimmungen für alle Meisterschaften
- Allgemeines
- Es finden die Spielregeln der FIDE Anwendung. Sofern in dieser Turnierordnung nichts festgelegt ist, werden die Bestimmungen der Schwäbischen Schachjugend
(bzw. der Bayerischen Schachjugend, falls der Vorgenannte nichts festgelegt hat) angewandt. - Die Turnierleitung übernimmt die Kreisjugendleitung oder ein von ihr benannter Vertreter (dieser muss mindestens die Verbandsschiedsrichter-Lizenz besitzen).
- Die Wettkampftermine und die Bedenkzeitregelung der jeweiligen Meisterschaft werden von der Kreisjugendleitung festgelegt.
- Alle Meisterschaften sind so auszutragen, dass die Sieger an den entsprechenden Meisterschaften der Schwäbischen Schachjugend teilnehmen können. Insbesondere ist auf das Einhalten der Meldetermine zu den entsprechenden Schwäbischen Meisterschaften zu achten.
- Es finden die Spielregeln der FIDE Anwendung. Sofern in dieser Turnierordnung nichts festgelegt ist, werden die Bestimmungen der Schwäbischen Schachjugend
- Proteste
- Proteste sind innerhalb von drei Tagen in Textform an den Kreisjugendleiter zu richten. Die schriftliche Begründung dazu hat innerhalb von vierzehn Tagen zu erfolgen.
- Gegen Entscheidungen des Kreisjugendleiters kann innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Entscheidung beim 1. Vorsitzenden des Kreisverbandes in Textform Protest eingelegt werden. Die schriftliche Begründung muss in kopierfähiger Ausführung innerhalb von einer Woche nachgereicht werden.
- Die Kreisjugendleitung ist vom Einspruch beim Schiedsgericht bzw. von der Rücknahme des Einspruchs mit gleicher Post zu verständigen. Außerdem muss der Kreisjugendleitung eine Kopie aller Schreiben an das Schiedsgericht mit gleicher Post zugesandt werden.
- Gleichzeitig mit der Begründung ist eine Protestgebühr von EUR 50,00 auf das Konto des Kreisverband von Südschwaben einzuzahlen oder beim Kassenwart zu hinterlegen.
- Sind Einspruch, Begründung oder Protestgebühr zu spät eingesendet worden, gilt der Einspruch oder der Protest als nicht eingelegt. Maßgebend ist der Datum des Poststempels / der E-Mail-Sendebestätigung oder der Überweisung.
- Sperren und Bußen
- Bei grob unsportlichem Verhalten eines Spielers oder eines Vereins bei offiziellen Veranstaltungen auf südschwäbischer, schwäbischer, bayerischer oder deutscher Ebene kann dieser für die Dauer von bis zu einem Jahr für alle Veranstaltungen des Schachkreises Südschwaben gesperrt oder mit einer Geldbuße belegt werden.
- Solange Geldbußen gemäß obenstehender Bestimmungen, über die endgültig entschieden wurde, nicht an den Kreisverband gezahlt wurden können alle Spieler des Vereins für Veranstaltungen des Schachkreises Südschwaben gesperrt werden.
- Entscheidungen gemäß obenstehender Bestimmungen trifft die Vorstandschaft des Schachkreises auf Antrag der Kreisjugendleitung. Die Vorstandschaft des Schachkreises
legt die Höhe der Geldbuße fest.
Gemeinsame Turnierbestimmungen für Einzelmeisterschaften
- Die Teilnahme ist für alle Jugendlichen, die einem Verein des Schachkreises Südschwaben angehören, offen.
- Der ausrichtende Verein ist für die Bereitstellung des Spiellokals sowie des Spielmaterials verantwortlich.
Südschwäbische Jugendeinzelmeisterschaft
- Die Südschwäbischen Einzelmeisterschaften der Jugend finden für alle Altersklassen möglichst am selben Ort statt. Es soll in den jeweiligen Altersgruppen nach Schweizer
System oder nach Rundensystem gespielt werden. Einzelne Altersgruppen können zusammengefasst werden. Der Austragungsmodus hängt von der Teilnehmerzahl ab und wird von der Kreisjugendleitung festgelegt. Die Karenzzeit beträgt einheitlich 30 Minuten, gerechnet ab dem angesetzten Rundentermin.- Die Einzelmeisterschaften der U14, U16 und U18 werden, soweit möglich, in 5 Runden nach Schweizer System ausgetragen. Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten plus 30 Sekunden pro Zug für jeden Spieler.
- Die Altersklassen U12 und jünger werden je nach Anzahl der Teilnehmer mit 7 Runden nach Schweizer System oder als Rundenturnier ausgetragen. Die Bedenkzeit beträgt 30 Minuten plus 30 Sekunden pro Zug für jeden Spieler.
- Über die Platzierung entscheidet bei Schweizer-System-Turnieren:
- die Wertung nach Brettpunkten
- bei Gleichstand die Buchholzwertung, wobei der Gegner mit den wenigsten Partiepunkten (bzw. ein Freilos) nicht berücksichtigt wird
- anschließend die Wertung nach Sonneborn-Berger, wobei der Gegner mit den wenigsten Partiepunkten (bzw. Freilos) nicht berücksichtigt wird
- der direkte Vergleich
- Über die Platzierung entscheidet bei Rundenturnieren:
- die Wertung nach Brettpunkten
- bei Gleichstand die Sonneborn-Berger-Wertung
- der direkte Vergleich
- Wenn die Wertung in allen Punkten übereinstimmt, wird ein Stichkampf mit zwei Blitzpartien (drei Minuten pro Spieler plus zwei Sekunden pro Zug) durchgeführt, wobei die Farbe der ersten Partie ausgelost wird. Wenn auch danach noch keine Entscheidung gefallen ist, wird eine Armageddon-Partie ausgetragen, bei der der Weißspieler fünf Minuten und der Schwarzspieler vier Minuten erhält; dabei muss Weiß gewinnen, um den Stichkampf für sich zu entscheiden.
Südschwäbische Blitz-Einzelmeisterschaften der Jugend
- Nur wenn sich ein Ausrichter meldet, findet die Blitzeinzelmeisterschaft statt.
- Die Blitz-Einzelmeisterschaften finden für alle Altersklassen gemeinsam an einem Ort statt. Der ausrichtende Verein ist für die Bereitstellung des Spiellokals sowie des Spielmaterials verantwortlich.
- Es soll in den jeweiligen Altersgruppen nach Schweizer System oder nach Rundensystem gespielt werden. Einzelne Altersgruppen können zusammengefasst werden. Der Austragungsmodus hängt von der Teilnehmerzahl ab und wird von der Kreisjugendleitung festgelegt.
- Es finden die jeweils gültigen Blitzschachregeln der FIDE Anwendung.
- Bei den Blitz-Einzelmeisterschaften beträgt die Bedenkzeit 3 Minuten für die gesamte Partie plus 2 Sekunden pro Zug für jeden Spieler.
- Über die Platzierung entscheidet
- die Wertung nach Brettpunkten
- der direkte Vergleich
- Stichkampf
Gemeinsame Turnierbestimmungen für Mannschaftsmeisterschaften
- Die Mannschaftsmeldungen und die Aufstellungen erfolgen bis zu den festgesetzten Terminen über den Ligamanager in der vom Programm vorgegebenen Form (Pflichtfelder
sind zwingend zu füllen). Die Reihenfolge der Spieler ist für die ganze Saison bindend. Die Meldezeitpunkte werden von der Kreisjugendleitung rechtzeitig vorher bekanntgegeben.Nachmeldungen sind möglich und werden unter Berücksichtigung der Rangfolge eingeordnet. Eine Nachmeldung muss rechtzeitig vor Einsatz dem Kreisjugendleiter gemeldet werden. - Nachmeldungen sind möglich und werden unter Berücksichtigung der Rangfolge eingeordnet. Eine Nachmeldung muss spätestens bis zum Vortag des ersten Einsatzes über den Ligamanager erfolgen. Zugleich ist bei der Kreisjugendleitung der Nachweis vorzulegen (z. B. per E-Mail), dass bereits eine aktive Spielberechtigung beantragt wurde. Ein offenlassen von Brettern ist nur bei Nennung eines an diesem Brett spielberechtigten Spielers möglich.
- Innerhalb einer Altersklasse können die Spieler einer Mannschaft nur in der gemeldeten Reihenfolge eingesetzt werden. Fällt ein Spieler aus, so rücken alle anderen Spieler in der gemeldeten Reihenfolge nach.
- Ein Offenlassen von Brettern ist nur bei Nennung eines an diesem Brett spielberechtigten Spielers möglich.
- Bei falscher Mannschaftsaufstellung werden die Partien aller Spieler, die eine kleinere Rangnummer besitzen als die Spieler die vor ihnen eingesetzt wurden, genullt.
- Bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers wird der Wettkampf als verloren gewertet.
- Der erstgenannte Verein ist Gastgeber und führt an den geraden Brettern die weißen Steine.
- Ein Wechsel des Spiellokals muss dem Gegner mindestens drei Tage vor dem Wettkampftermin mitgeteilt werden, ansonsten ist am Spieltag das Abholen der Gäste am angegebenen Spiellokal zu veranlassen.
- Die Ergebnisse sind spätestens bis zum Ende des auf den Wettkampf folgenden Tages über den Ligamanager mitzuteilen. Bei verspäteter Weitergabe ist eine Gebühr von EUR 5,00 zu zahlen.
- Jede Mannschaft erhält bei einem Kampf
- 2 Mannschaftspunkte, falls sie mehr als die Hälfte der möglichen Brettpunkte erreicht;
- 1 Mannschaftspunkt, falls sie die Hälfte der möglichen Brettpunkte erreicht;
- 0 Mannschaftspunkte, falls sie weniger als die Hälfte der möglichen Brettpunkte erreicht.
- Über die Platzierung entscheidet:
- die Wertung nach Mannschaftspunkten
- bei Gleichstand die Wertung nach Brettpunkten
- der direkter Vergleich
- Siegwertung (Mehrheit der Mannschaftssiege, danach Mehrheit aller Gewinnpartien)
- Stichkampf.
- Spielverlegungen
- Spielverlegungen auf einen früheren Termin sind mit Einverständnis des Gegners jederzeit möglich. Spielverlegungen auf einen späteren Termin können nur mit Zustimmung der Kreisjugendleitung vereinbart werden.
- Spielverlegungen können auch ohne Einverständnis des Gegners bei der Kreisjugendleitung beantragt werden, wenn mindestens 50% der Stammspieler durch eine Schulveranstaltung (eine Bestätigung der Schule ist erforderlich) oder ein höherrangiges Qualifikationsturnier der Jugend verhindert sind.
- Nichtantreten
Eine Mannschaft gilt als nicht angetreten, wenn weniger Spieler als die Hälfte der Mannschaftsstärke antreten. Spieler, die sich um mehr als 30 Minuten nach dem angesetzten Wettkampfbeginn verspäten, gelten als angetreten, haben aber ihre Partie verloren.
Vereinsmannschaftsmeisterschaft U20, U16, U14
- Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern, die während der Saison für keinen anderen südschwäbischen Verein aktiv spielberechtigt gewesen sein durften.
- Die Vereinsmannschaftsmeisterschaft wird im Vollrundensystem ausgetragen; es sei denn, die Kreisjugendleitung entscheidet anders.
- Die Bedenkzeit beträgt 90 Minuten sowie 30 Sekunden pro Zug für jeden Spieler. Die Karenzzeit beträgt 30 Minuten nach dem angesetzten Spieltermin.
Vereinsmannschaftsmeisterschaft U12
- Jede Mannschaft besteht aus vier Spielern, die während der Saison für keinen anderen südschwäbischen Verein aktiv spielberechtigt gewesen sein durften.
- Die Vereinsmannschaftsmeisterschaft wird im Vollrundensystem ausgetragen; es sei denn, die Kreisjugendleitung entscheidet anders.
- Die Vereinsmannschaftsmeisterschaft wird im Vollrundensystem ausgetragen; es sei denn, die Kreisjugendleitung entscheidet anders.
Inkrafttreten
Diese Turnierordnung enthält alle Änderungen, die von der Südschwäbischen Hauptversammlung am 13. Juli 2024 in Immenstadt beschlossen wurden, und tritt ab diesem Termin in Kraft.