Turnierordnung des Schachkreis Südschwaben
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Bestimmungen
- Schiedsrichter − Schiedsgericht − Proteste − Einsprüche − Einspruchsverfahren
- Einzelspieler-Turniere
- Mannschaftsturniere
- Mannschaftsmeisterschaften (Liga-Spielbetrieb)
- Einteilung der Spielklassen, Ligastärke
- Mannschaftsstärke
- Mannschaftsmeldungen
- Spielmodus und Bedenkzeit
- Spielplan, Rundenplan, Termine
- Besprechung mit den Mannschaftsführern
- Durchführung der Wettkämpfe − Pflichten des Heimvereins
- Spielverlegungen
- Mannschaftsaufstellung, Spielereinsatz
- Fehler bei Mannschaftsaufstellungen, Brettbesetzungen und Partiebeginn
- Antreten, Nichtantreten, Spielbeginn
- Wettkampfwertung
- Ergebnismeldung
- Aufstieg
- Abstieg
- Anzahl der Absteiger − Ligastärke
- Ergänzende Bestimmungen über Aufstieg und Abstieg
- Titelverleihung
- Versäumnisse − Verstöße − Geldbußen
Abkürzungsverzeichnis
TO | Turnierordnung |
BSB | Bayerischer Schachbund e.V. |
BLSV | Bayerischer Landes-Sportverband e.V. |
DSB | Deutscher Schachbund e.V. |
FIDE | Fédération Internationale des Échecs |
Allgemeine Bestimmungen
Spielregeln
Für die Turniere des Schachkreises Südschwaben gelten, soweit diese TO nichts anderes bestimmt, nacheinander
Gender
Soweit bei den Vorschriften über die einzelnen Turniere nichts Besonderes bestimmt ist, sind von der männlichen Bezeichnung alle Geschlechter umfasst.
Verhalten der Spieler
- Jeder südschwäbische Schachspieler hat sich bei allen Veranstaltungen des Kreisverbandes Südschwaben gegenüber den anderen Teilnehmern fair zu verhalten. Gibt ein Spieler bereits vor einem Turnier oder Wettkampf zu erkennen, dass er sich unfair verhalten wird, kann ihm die Teilnahme an der betreffenden Veranstaltung verweigert werden.
- Der Gebrauch störender Gegenstände im Spielsaal ist verboten.
Rauchverbot
Bei allen Turnieren und Wettkämpfen des Kreisverbandes Südschwaben besteht striktes Rauchverbot im Turniersaal. Wer dagegen verstößt, wird aus dem Turniersaal gewiesen.
Spielberechtigung
- Jeder Teilnehmer an den Turnieren, Meisterschaften und Lehrgängen des Schachkreises Südschwaben muss einem Verein des Kreisverbandes angehören und beim BSB und BLSV ordnungsgemäß gemeldet sein. Teilnehmer an „offenen“ Veranstaltungen des Kreisverbandes müssen diese Voraussetzung nicht erfüllen, können aber keine Qualifikation erringen.
- Jedes Mitglied eines Schachvereins oder der Schachabteilung eines Sportvereins benötigt zur Teilnahme an Meisterschaften und Lehrgängen jeder Art eine gültige Spielgenehmigung.
- Die Spielgenehmigungs- und Mitgliederverwaltungsordnung des BSB gilt ohne Einschränkungen im Schachkreis Südschwaben.
- Ein Spieler, der bei DSB und BLSV ordnungsgemäß angemeldet worden ist, darf anschließend sofort am Spielbetrieb des Schachkreises teilnehmen. Weist der zuständige Referent für die Mitgliederverwaltung den Aufnahmeantrag zurück, weil ihm nach Eingang des Antrags Gründe bekannt werden, wonach dem Spieler die Aufnahme in die Mitgliederliste des BSB verweigert werden muss, gilt der Spieler bis dahin als vorläufig spielberechtigt (= „startberechtigt“), sofern sein Verein die Hinderungsgründe nicht kannte bzw. nicht hätte kennen müssen.
- Vereinswechsel
Ein Vereinswechsel innerhalb des Schachkreises hat keine Sperre zur Folge. Wechselt ein Spieler innerhalb des Spieljahres ein weiteres Mal oder mehrmals den Verein, so erhält er bei jedem Wechsel eine Sperre von drei Monaten. Die Sperre beginnt mit dem Tag der Abmeldung vom bisherigen Verein.
Allgemeiner Spielbetrieb
- Der Liga-Spielbetrieb (Mannschaftsmeisterschaften in den Klassen des Schachkreises Südschwaben) findet in jedem Spieljahr statt.
- In jedem Spieljahr werden nach Möglichkeit folgende Turniere ausgetragen:
- Einzelspieler-Turniere
- Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Herren
- Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Damen
- Südschwäbischer Einzelpokal („Dähne-Pokal“)
- Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Senioren
- Südschwäbische Blitzschach-Einzelmeisterschaft
- Südschwäbische Schnellschach-Einzelmeisterschaft
- Mannschafts-Turniere
- Einzelspieler-Turniere
Spielleiter
- Die Spielleiter organisieren den Liga-Spielbetrieb und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe. Sie sind Schiedsrichter im Sinne der Spielregeln der FIDE.
- Spielleiter für die Jugendturniere sind die Kreisjugendleiter, für die Seniorenturniere der Seniorenwart, im Übrigen die Kreisspielleiter.
- Die Kreisspielleiter und Kreisjugendleiter regeln die Verteilung der Aufgaben untereinander. Im Streitfalle entscheidet der Vorstand.
- Die Spielleiter sind für die ordnungsgemäße Ausschreibung und Durchführung der Turniere nach Nr. 1.5.2 verantwortlich. Dabei können sie sich von qualifizierten Personen (vor allem Personen mit Turnierleiter-/Schiedsrichter-Lizenz) unterstützen bzw. vertreten lassen.
- Die Spielleiter überprüfen pflichtgemäß die Spiel- und Einsatzberechtigung gemeldeter und eingesetzter Spieler. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen über die Spiel- und Einsatzberechtigung korrigieren sie die davon betroffenen Wettkampfergebnisse.
- Die Spielleiter sorgen dafür, dass sowohl die Wettkämpfe des Liga-Spielbetriebs als auch die für eine Auswertung vorgesehenen Turniere zur DWZ-Auswertung eingereicht werden.
Turnierausschreibung
- Der Spielleiter legt in der Ausschreibung die Einzelheiten der Turnierdurchführung fest, soweit die Turnierordnung keine Regelung enthält. Insbesondere bestimmt er die Termine für die Austragung, für die Anmeldung der Teilnehmer (Vereine bzw. Spieler) und für die Meldung der Ergebnisse. Außerdem legt er den Umfang der Meldungen fest.
- Ausschreibung und Ausrichter
In der Ausschreibung von Turnieren des Kreisverbandes Südschwaben, die von südschwäbischen Vereinen ausgerichtet werden, legt der Spielleiter den Zeitrahmen und die internen Termine (z.B. Anmeldetermine für die Teilnehmer, Rundentermine usw.) der Turniere sowie die Höhe des Startgeldes in Abstimmung mit dem jeweiligen Ausrichter fest. Der vom ausrichtenden Verein beauftragte Turnierleiter (s. a. Nr. 1.9.1) darf die weiteren Einzelheiten für die Turnierdurchführung, soweit sie nicht von der TO vorgeschrieben sind, selbst festlegen. Die endgültige Fassung der Turnierausschreibung ist dem Spielleiter − möglichst in EDV-gerechter Form − zur Verfügung zu stellen.
Turnierleitung
- Qualifizierter Turnierleiter
Ein Verein, der ein Schachkreis-Turnier ausrichtet, muss einen Turnierleiter, der mindestens eine gültige Turnierleiter-Lizenz des DSB hat, mit der Durchführung des Turniers beauftragen. - Der Spielleiter kontrolliert, ob das von einem Verein ausgetragene Turnier ordnungsgemäß durchgeführt worden ist (s. a. Nr. 1.10.2).
Turnierausrichtung, Durchführung der Wettkämpfe (allgemeine Regelungen)
- Turniere mit Ausrichter
Folgende Meisterschaften des Kreisverbandes werden von Vereinen des Schachkreises Südschwaben ausgerichtet:- Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Herren, der Damen und Senioren
- Südschwäbische Blitzschach-Einzelmeisterschaft
- Südschwäbische Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft
- Südschwäbische Schnellschach-Einzelmeisterschaft
- Südschwäbische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
- Pflichten des Ausrichters bzw. Heimvereins
Der Ausrichter eines Schachkreis-Turniers ist für die ordnungsgemäße Abwicklung des Turniers, der Heimverein für die des Mannschaftskampfs verantwortlich. Der Heimverein hat dem/den Schiedsrichter(n) eine ausreichende Anzahl von regelkundigen Helfern zur Verfügung zu stellen, wenn in der Zeitnotphase bei mehreren Partien beide Spieler ihre Züge nicht mehr notieren müssen und die Kontrolle der Zügezahl dann nur durch die Mitschrift des Schiedsrichter-Assistenten möglich ist. - Spielbedingungen
Ausrichter bzw. Heimverein haben die folgenden Spielbedingungen zu gewährleisten:- Das Spiellokal muss für Schach-Wettkämpfe bzw. -Turniere geeignet sein. Es muss zumindest während der von der TO bzw. Ausschreibung für die Schachpartie festgesetzten Gesamtspielzeit durchgehend zur Verfügung stehen. Es muss eine ausreichende Größe haben, gut belüftet und − falls erforderlich − ausreichend beheizt sein.
- Im Spielsaal hat Ruhe zu herrschen. Aus Nebenräumen dürfen keine störenden Geräusche in den Spielsaal eindringen. Die Spieltische müssen ausreichend beleuchtet sein. Jeder Spieler muss an seinem Spielplatz ungehindert seine Züge ausführen und aufzeichnen, die Schachuhr betätigen und ein Getränk zu sich nehmen können.
- Ausreichendes Spielmaterial (unbeschädigte Schachbretter, vollständige Figurensätze), Schreibmaterial (Partie-Formulare, ggf. Schreibunterlagen) und einwandfrei funktionierende Schachuhren müssen gestellt werden.
- Wurde das Spiellokal in der Turnierausschreibung bzw. Mannschaftsmeldung eindeutig als Gastronomiebetrieb (z.B. Hotel, Gasthaus, Gasthof, Gaststätte usw.) gekennzeichnet, ist davon auszugehen, dass dort während der Schachveranstaltung zumindest Getränke angeboten werden. Trifft dies jedoch nicht zu, muss der Ausrichter bzw. Heimverein entweder selbst ausreichend Getränke anbieten oder die teilnehmenden Spieler bzw. Mannschaften so rechtzeitig über die fehlende Bewirtschaftung unterrichten, dass sie noch vor Partiebeginn ihren Getränkebedarf decken können. Verlegt der Ausrichter bzw. Heimverein kurzfristig die Veranstaltung in ein nicht bewirtschaftetes Spiellokal, so hat er dieser Verpflichtung ebenfalls nachzukommen.
- Genügen die Spielbedingungen nicht den Anforderungen nach Nr. 1.9.3, so gehen die Folgen grundsätzlich zu Lasten von Ausrichter bzw. Heimverein. Wird eine Schachpartie nachweislich durch unzumutbare Spielbedingungen beeinträchtigt oder gar entschieden, ist Protest gegen die Fortsetzung bzw. gegen das Ergebnis der Partie zulässig (s. a. Nr. 2.3.5).
Information über Turniere (Ergebnisse − Öffentlichkeit)
- Mit der Teilnahme an einem Turnier des Bezirksverbandes erklärt sich der/die Teilnehmende damit einverstanden, dass der Name, die Wertungszahl, die Vereinszugehörigkeit, Titel, Geschlecht und das Ergebnis des Wettkampfes auf der Internetseite des Schachkreises, in Auftritten des Schachkreises in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt werden.
- Über Ausschreibungen und Ergebnisse von Turnieren des Schachkreises Südschwaben informiert der Spielleiter die Vereine und den Vorstand des Schachkreises Südschwaben. Außerdem stellt er dem Pressewart und dem Betreuer des Internetauftritts die Informationen − möglichst in EDV-gerechter Form − zur Verfügung.
- Ergebnisse von Turnieren des Schachkreises, die von südschwäbischen Vereinen ausgerichtet wurden, teilt der jeweilige Ausrichter dem Spielleiter − möglichst in EDV-gerechter Form − innerhalb drei Tagen mit. Die Ergebnismeldung hat auf jeden Fall zu enthalten:
Schiedsrichter − Schiedsgericht − Proteste − Einsprüche − Einspruchsverfahren
Schiedsrichter
- Bei allen Turnieren werden Schiedsrichter eingesetzt.
- Die Pflichten und Befugnisse der Schiedsrichter ergeben sich grundsätzlich aus den Bestimmungen der FIDE-Regeln (in der jeweils gültigen Fassung). Die Schiedsrichter treffen alle notwendigen Entscheidungen während der Turniere. Die besondere Befugnis, gemäß Art. 10.2 d) der FIDE-Regeln endgültig (d.h. nicht anfechtbar) zu entscheiden, ist in Nr. 2.1.11 festgelegt.
- Zu einem Schiedsrichter-Einsatz sollte nur einberufen werden, wer entweder ein gültige Schiedsrichter-Lizenz des DSB („Turnierleiter“, „Regionaler Schiedsrichter“ usw.) besitzt oder über ausreichende Kenntnisse der FIDE-Regeln und der einschlägigen TO verfügt.
- Bei Mannschaftskämpfen ist die Heimmannschaft berechtigt einen Schiedsrichter mit gültiger DSB-Lizenz, der jedoch nicht ihrem Verein angehören darf, zu stellen. Dieser Schiedsrichter leitet den Mannschaftskampf allein.
Verzichtet die Heimmannschaft auf ihr Recht, darf die gegnerische Mannschaft einen Schiedsrichter (mit gültiger DSB-Lizenz) mit der Leitung des Mannschaftskampfs beauftragen. Dieser Schiedsrichter darf nicht Mitglied des Vereins der gegnerischen Mannschaft sein. Der Verzicht der Heimmannschaft gilt für die gesamte Dauer des Mannschaftskampfes und kann nicht widerrufen werden. - Stehen für einen Mannschaftskampf keine Schiedsrichter aus anderen Vereinen zur Verfügung, muss jede Mannschaft ein Mitglied ihres Vereins zum Schiedsrichter und möglichst ein weiteres Mitglied zu dessen Vertreter bestellen. Werden keine Schiedsrichter explizit benannt, so wird diese Aufgabe durch die Mannschaftsführer wahrgenommen.
Die zum Schiedsrichter bzw. zum Vertreter bestimmten Vereinsmitglieder sollten die Anforderungen nach Nr. 2.1.3 erfüllen. - Der Ausrichter bzw. bei Mannschaftskämpfen die Mannschaften haben dafür zu sorgen, dass der von ihnen gestellte Schiedsrichter für die gesamte Dauer des Wettkampfes entweder ständig anwesend ist oder bei vorübergehender Abwesenheit sofort ein Vertreter eingesetzt werden kann.
- Ist in der Partie eines zum Schiedsrichter bestellten Spielers eine Schiedsrichter-Entscheidung zu treffen, so muss der Spieler seine Befugnisse als Schiedsrichter vorübergehend auf ein anderes Mitglied seiner Mannschaft übertragen.
- Hat ein zum Schiedsrichter bestellter Spieler in einem Streitfall erst nach aufwändiger Erhebung bzw. Überprüfung von Tatsachen zu entscheiden, darf er für die Dauer seiner Tätigkeit als Schiedsrichter die Schachuhr in seiner eigenen Partie anhalten. Beträgt seine Restbedenkzeit in der laufenden Bedenkzeitphase weniger als zehn Minuten und ist gerade kein Vertreter anwesend, darf er bei jeder seiner Schiedsrichter-Entscheidungen die eigene Schachuhr anhalten.
- Stimmen bei Mannschaftskämpfen die Entscheidungen der beiden Schiedsrichter nicht überein, so gilt nur die Entscheidung des Schiedsrichters mit der höherwertigen Lizenz. Besitzen beide Schiedsrichter dieselbe Qualifikation, so gilt die Entscheidung des Schiedsrichters der Heimmannschaft.
- Ist ein gemäß Nr. 2.1.4 bestellter Schiedsrichter nicht pünktlich anwesend, übernehmen die Mannschaftsführer während seiner Abwesenheit die Wettkampfleitung und sind zugleich Schiedsrichter.
- Endgültige (d.h. nicht anfechtbare) Entscheidungen gemäß Art. 10.2 d) der FIDE-Regeln dürfen nur Schiedsrichter mit einer gültigen DSB-Lizenz treffen.
- Reklamiert ein Spieler in einem Mannschaftskampf, der nicht von Schiedsrichtern mit einer gültigen DSB-Lizenz geleitet wird, Remis nach Art. 10.2 Satz 1 der FIDE-Regeln, so ist Anhang D der FIDE-Regeln anzuwenden. Die Entscheidung über das Ergebnis der Partie trifft der Spielleiter.
Schiedsgericht
- Das Schiedsgericht besteht aus drei ständigen Mitgliedern und drei Ersatzmitgliedern. Die Ersatzmitglieder rücken in der gewählten Reihenfolge nach, wenn ein Mitglied (ständiges Mitglied oder auch Ersatzmitglied) ausfällt. Alle Mitglieder müssen aus verschiedenen Vereinen des Schachkreises Südschwaben stammen.
- Sämtliche Mitglieder des Schiedsgerichts sollten eine gültige Schiedsrichter-Lizenz des DSB besitzen. Der Vorsitzende muss über eine solche Qualifikation verfügen, sofern nicht ein Ausnahmefall gemäß Nr. 2.2.8 vorliegt.
- Die Mitglieder des Schiedsgerichts werden auf der Jahreshauptversammlung gleichzeitig mit den Wahlen zur Vorstandschaft ebenfalls für zwei Jahre gewählt. Jeder Verein darf bis zu zwei Kandidaten vorschlagen.
- Mitglieder der Vorstandschaft dürfen dem Schiedsgericht nicht angehören.
- Gehört ein Mitglied des Schiedsgerichts einem Verein an, der Beteiligter in einem Einspruchsverfahren ist, darf es für dieses Verfahren nicht einberufen werden.
- Das Schiedsgericht darf keine Weisungen entgegennehmen. Es ist bei Entscheidungen mit drei Mitgliedern besetzt und entscheidet mit einfacher Mehrheit ausschließlich nach den einschlägigen Regeln. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
- Kann in einem Einspruchsverfahren das Schiedsgericht nicht mit drei Mitgliedern (ständige Mitglieder und/oder Ersatzmitglieder) besetzt werden, so wird das anstehende Verfahren ausgesetzt, bis wieder drei Mitglieder verfügbar sind. Kann nach sechs Wochen noch kein ordnungsgemäß besetztes Schiedsgericht einberufen werden, bestimmt der 1. Vorsitzende des Schachkreises einen neutralen Schlichter, der an Stelle des Schiedsgerichts entscheidet. Können Termine (z.B. Meldetermine, Spieltermine usw.) im Spielbetrieb des Schachkreises (oder auch auf höherer Ebene) nur eingehalten bzw. erst wahrgenommen werden, wenn über den Einspruch entschieden worden ist, muss die Frist so weit verkürzt werden, dass anstehende Termine wahrgenommen werden können bzw. bereits vereinbarte Termine nicht abgesagt werden müssen. Die Frist endet in jedem Fall spätestens mit dem Datum der Jahreshauptversammlung.
- Steht in einem Einspruchsverfahren dem Schiedsgericht kein Vorsitzender mit einer Schiedsrichter-Lizenz zur Verfügung, wird das anstehende Verfahren so lange vertagt, bis ein entsprechend qualifiziertes Mitglied des Schiedsgerichts einberufen werden kann. Die Aussetzungsfrist endet spätestens mit dem Termin der Jahreshauptversammlung. Danach wird die Bedingung der Schiedsrichter-Lizenz beim Vorsitzenden des Schiedsgerichts gemäß Nr. 2.2.2 für das anstehende Einspruchsverfahren außer Kraft gesetzt. Ist auf Grund besonderer Umstände (z.B. Befangenheit mehrerer Mitglieder, längere Erkrankung oder Auslandsaufenthalte von Mitgliedern usw.) erkennbar, dass auch nach Ablauf der Aussetzungsfrist kein Vorsitzender mit einer Schiedsrichter-Lizenz zur Verfügung stehen wird, ist in dem anstehenden Verfahren ohne weitere Verzögerung gemäß Nr. 2.5.2 zu entscheiden.
Proteste gegen Entscheidungen von Turnierleitern/Schiedsrichtern
- Gegen die Entscheidung eines Turnierleiters oder Schiedsrichters kann Protest erhoben werden.
- Über den Protest entscheidet der Spielleiter pflichtgemäß innerhalb einer angemessenen Frist.
- Ein Protest ist innerhalb von sieben Tagen nach dem Ereignis, das zum Protest führte, schriftlich beim Spielleiter einzureichen. Der Protest ist innerhalb von vierzehn Tagen nach dem protestauslösenden Ereignis schriftlich zu begründen.
- Bei Mannschaftskämpfen ist der Protest eines am Wettkampf beteiligten Vereins oder Spielers nur zulässig, wenn er auf der Ergebnismeldung (z.B. Spielberichtskarte) angekündigt worden ist. Der Verein, der Protest angekündigt hat oder dessen Spieler Protest einlegen will, nimmt den Spielbericht im Original unmittelbar nach dem Ende des Wettkampfes an sich. Der Spielbericht (Original) muss spätestens am dritten Tag nach dem Wettkampf beim Spielleiter eingetroffen sein.
- Ein Protest gegen die Fortsetzung einer Partie wegen unzumutbarer Spielbedingungen (s. Nr. 1.9.3 und 1.9.4) ist nur dann wirksam, wenn die Partie sofort abgebrochen wird und gleichzeitig die Bestimmungen von Anhang A der FIDE-Regeln (Hängepartien bzw. abgebrochene Partien) eingehalten werden.
- Für die Einhaltung von Fristen ist das Datum des Poststempels oder ein auf andere Weise dokumentierter Absendezeitpunkt maßgeblich.
- Wird eine der unter Nr. 2.3.3 oder 2.3.4 vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten, gilt der Protest als nicht eingelegt.
Einsprüche gegen Entscheidungen des Spielleiters
- Gegen die Entscheidung des Spielleiters ist Einspruch beim Schiedsgericht zulässig.
- Der Einspruch ist innerhalb von drei Tagen nach Zustellung der Entscheidung bei der Geschäftsstelle des Schiedsgerichts einzulegen. Die Begründung dazu ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Entscheidung in kopierfähiger Ausfertigung nachzureichen.
- Die Funktion der Geschäftsstelle des Schiedsgerichts übernimmt der 1. Vorsitzende des Schachkreises Südschwaben.
- Mit der Begründung des Einspruchs ist gleichzeitig eine Gebühr von € 40,- beim 1. Vorsitzenden zu hinterlegen bzw. auf das Konto des Kreisverbandes einzuzahlen.
- Sind Einspruch, Begründung oder Einspruchsgebühr nicht fristgerecht eingegangen, gilt der Einspruch als nicht eingelegt. Für die Einhaltung der Fristen gilt Nr. 2.3.6 entsprechend.
- Die Einspruchsgebühr wird zurückerstattet, wenn der Einspruch in vollem Umfang Erfolg hatte.
- Wird der Einspruch innerhalb von vierzehn Tagen nach seiner Absendung zurückgezogen, wird die Gebühr ebenfalls erstattet.
- Der Spielleiter ist vom Einspruch bzw. von dessen Rücknahme mit gleicher Post zu verständigen.
- Proteste und Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
- Gegen Entscheidungen des Schiedsgerichts ist weiterer Einspruch nach den Bestimmungen des Bezirksverbandes Schwaben zulässig.
Das Einspruchsverfahren vor dem Schiedsgericht
- Wird gegen eine Entscheidung des Spielleiters Einspruch zum Schiedsgericht erhoben, so ist dieser beim 1. Vorsitzenden des Schachkreises Südschwaben einzureichen (s. a. Nr. 2.4.2 und 2.4.3). Der Kreisvorsitzende leitet den Einspruch an das Schiedsgericht weiter.
- Das Schiedsgericht wählt zunächst aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Anschließend entscheidet es über den Einspruch gemäß Nr. 2.2.6. Hat nur eines der einberufenen Mitglieder eine Schiedsrichter-Lizenz, so ist es von vorneherein Vorsitzender des Schiedsgerichts.
- Der Vorsitzende des Schiedsgerichts übergibt dem Kreisvorsitzenden die Entscheidung des Schiedsgerichts nebst Begründung in schriftlicher Form.
- Der Kreisvorsitzende unterrichtet abschließend die Beteiligten des Einspruchsverfahrens über die Entscheidung des Schiedsgerichts.
Einzelspieler-Turniere
Allgemeines
- Bedenkzeit
Die Bedenkzeit wird vom Ausrichter in Abstimmung mit dem Spielleiter festgelegt und in der Ausschreibung bekannt gegeben. - Rangfolge bei Punktgleichheit
Bei Punktgleichheit entscheidet über die Rangfolge die Wertung nach Buchholz (bei Schweizer System) bzw. nach Sonneborn-Berger (bei Rundenturnieren), bei Wertungsgleichheit die Feinwertung (verfeinerte Buchholz bei Schweizer System / verfeinerte Sonneborn-Berger-Wertung beim Rundenturnier). Bei gleicher Feinwertung entscheidet das Ergebnis der direkten Begegnung; endete diese Remis, entscheidet die größere Anzahl der Gewinnpartien; besteht auch hier noch Gleichstand, entscheidet schließlich das Los.
Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Herren
- Bei der Einzelmeisterschaft der Herren werden mindestens sechs Runden gespielt. Turniermodus ist im Allgemeinen das Schweizer System.
- Der Spielmodus (Anzahl der Runden, ggf. das Turniersystem) kann bei sechzehn oder weniger Teilnehmern mit Zustimmung des Spielleiters geändert werden.
- Bei weniger als acht Teilnehmern wird die Einzelmeisterschaft als Vollrunden-Turnier ausgetragen.
- Bei weniger als fünf Teilnehmern fällt die Einzelmeisterschaft aus.
- Teilnahmeberechtigung
Jeder Teilnehmer muss gemäß Nr. 1.4 spielberechtigt sein. - Titelverleihung
Der Sieger erhält den Titel „Meister von Südschwaben“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Südschwäbische Einzelmeisterschaft der Damen
- Die Einzelmeisterschaft der Damen wird nur dann als eigenes Turnier ausgetragen, wenn mehr als fünf Damen daran teilnehmen. Findet sich kein eigener Ausrichter, wird die Damenmeisterschaft gleichzeitig mit der Einzelmeisterschaft der Herren durchgeführt.
- Bei weniger als sechs Teilnehmerinnen wird die Damenmeisterschaft in die Einzelmeisterschaft der Herren eingefügt.
- Titelverleihung
Die Siegerin bzw. in einem gemischten Turnier bestplatzierte Dame erhält den Titel „Meisterin von Südschwaben“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Südschwäbischer Einzelpokal („Dähne-Pokal“)
- Der Kreisverband ermittelt den südschwäbischen Vertreter für die Pokalkämpfe um den Dähne-Pokal auf schwäbischer Ebene im K.O.-System.
- Teilnahmeberechtigung
Es können beliebig viele Spieler eines Vereins teilnehmen. Jeder Teilnehmer muss gemäß Nr. 1.4 spielberechtigt sein. - Der Spielleiter lost die Paarungen aus und legt die Spieltermine und -orte fest.
- Bei den Wettkämpfen auf Kreisebene wird pro Runde eine Partie gespielt.
- Bedenkzeit
Die Bedenkzeiten werden vom Spielleiter festgelegt und in der Ausschreibung bekannt gegeben. - Endet eine Partie unentschieden, werden anschließend drei Blitzpartien bei wechselnden Farben gespielt. Der erste Farbwechsel hängt von der Farbverteilung in der Pokal-Partie ab.
Ist nach den drei Blitzpartien noch keine Entscheidung gefallen, entscheidet die nächste gewonnene Blitzpartie. - Tritt ein für die Teilnahme an der nächsten Runde berechtigter Spieler unentschuldigt nicht an, muss er eine Ausfallgebühr von € 20,- an den Kreisverband zahlen.
Südschwäbische Senioren-Einzelmeisterschaft
- Die Einzelmeisterschaft der Senioren gilt als offenes Turnier für das Gebiet des Schachkreises Südschwaben.
- Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Senioren mit Hauptwohnsitz im Einzugsgebiet des Schachkreis Südschwaben bzw. Mitgliedschaft in einem Verein des Schachkreis Südschwaben, die im betreffenden Jahr mindestens das 55. Lebensjahr vollenden. - Austragungsmodus
Grundsätzlich wird der Austragungsmodus der Einzelmeisterschaft der Herren (s. Nr. 3.2) übernommen. Er kann mit Zustimmung des Spielleiters geändert werden. - Titelverleihung
Über eine Titelverleihung entscheidet der Veranstalter. Über die Vergabe von Preisen entscheidet der Ausrichter.
Südschwäbische Blitzschach-Einzelmeisterschaft
- Die Blitzschach-Einzelmeisterschaft wird an einem Tag ausgetragen.
- Die Blitzpartien werden nach den FIDE-Regeln für Blitzschach gespielt. Die Bedenkzeit beträgt fünf Minuten pro Spieler in jeder Partie.
- Turniermodus
Turniermodus ist in der Regel das vollrundige Turnier („Rundenturnier“). Bei einer geringen Teilnehmerzahl können mehrere Durchgänge gespielt werden. Bei einer großen Teilnehmerzahl wird die Meisterschaft im Schweizer System ausgetragen.
Den Turniermodus legt der Turnierleiter in Absprache mit dem Ausrichter fest. - Titelverleihung
Der Sieger erhält den Titel „Südschwäbischer Blitzschach-Meister“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Südschwäbische Schnellschach-Einzelmeisterschaft
- Die Schnellschach-Einzelmeisterschaft wird nach den FIDE-Regeln für Schnellschach ausgetragen.
- Den Austragungsmodus bestimmt der ausrichtende Verein in Absprache mit dem Spielleiter und gibt ihn mit der Ausschreibung bekannt.
- Titelverleihung
Der Sieger erhält den Titel „Südschwäbischer Schnellschach-Meister“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Mannschaftsturniere
Südschwäbischer Mannschaftspokal
- Die Durchführung der Mannschaftspokal-Meisterschaft des Schachkreises Südschwaben ist für jedes Spieljahr vorgesehen. Die Meisterschaft wird im K.O.-System ausgetragen. Die Ausschreibung erfolgt gemäß Nr. 1.7.1.
- Teilnahmeberechtigung
Von jedem Verein können mehrere Mannschaften teilnehmen. Alle eingesetzten Spieler müssen gemäß Nr. 1.4 spielberechtigt sein. - Auslosung, Termine
Der Spielleiter lost die Paarungen aus („freie Auslosung“) und legt den Terminrahmen für jede Runde fest. Der zuerst genannte Verein in der Paarung hat Heimrecht. Er muss mit der gegnerischen Mannschaft innerhalb des vom Spielleiter vorgegebenen Terminrahmens einen Spieltermin vereinbaren. - Mannschaftsaufstellung
Die Mannschaftsstärke beträgt vier Spieler, die in beliebiger Reihenfolge eingesetzt werden dürfen. Der Heimverein hat an den Brett-Nrn. zwei und drei die weißen Steine. Eine Mannschaft mit weniger als zwei Spielern gilt als nicht angetreten. Sie hat eine Geldbuße von € 30,- an den Kreisverband zu zahlen. - Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt je Spieler zwei Stunden für 40 Züge und dann eine Stunde für den Rest der Partie. - Wertung
Gewertet wird der Mannschaftssieg (= größere Zahl von Brettpunkten). Bei Gleichstand entscheidet das vorderste Gewinnbrett. Enden alle Partien remis, entscheidet das Los. - Qualifikation, Titel
Die beiden Teilnehmer am Finale sind für die weiteren Pokal-Kämpfe auf Bezirksebene qualifiziert. Sie können einvernehmlich auf die Austragung des Finales verzichten. Wird das Finale jedoch gespielt, erhält der Sieger den Titel „Mannschaftspokalmeister von Südschwaben“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Südschwäbische Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft
- Die Blitzschach-Mannschaftsmeisterschaft wird an einem Tag ausgetragen.
- Die Blitzpartien werden nach den FIDE-Regeln für Blitzschach gespielt. Die Bedenkzeit beträgt fünf Minuten pro Spieler in jeder Partie.
- Von jedem Verein können mehrere Mannschaften teilnehmen.
- Mannschaftsstärke
Eine Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und beliebig vielen Ersatzspielern. - Mannschaftsaufstellung
Die abgegebene Mannschaftsmeldung gilt während des gesamten Turniers.
Fehlen Stammspieler, so rücken die verbleibenden Stammspieler auf, und die Ersatzspieler schließen sich entsprechend ihrer gemeldeten Reihenfolge nach dem zuletzt aufgestellten Stammspieler an. - Turniermodus
Turniermodus ist grundsätzlich das vollrundige Turnier („Rundenturnier“). Nehmen nur wenige Mannschaften teil, kann das Turnier durch Bestandteile anderer Turniersysteme (z.B. Scheveninger System) erweitert bzw. modifiziert werden. Den endgültigen Turniermodus legt der Turnierleiter in Absprache mit dem Ausrichter fest. - Wertung
Die Zahl der Mannschaftspunkte hängt von der Anzahl der erkämpften Brettpunkte ab. Für einen einzelnen Mannschaftskampf gilt:- 2,5 oder mehr Brettpunkte erbringen 2 Mannschaftspunkte
- 2,0 Brettpunkte erbringen 1 Mannschaftspunkt
- 1,5 oder weniger Brettpunkte erbringen 0 Mannschaftspunkte
- Rangfolge bei Punktgleichheit
Zuerst zählt die Summe der erreichten Mannschaftspunkte. Bei Punktgleichheit entscheidet die Summe der erzielten Brettpunkte. Besteht auch hier Gleichstand, wird bei zwei punktgleichen Mannschaften ein Stichkampf ausgetragen. Endet dieser unentschieden, entscheidet das vorderste Gewinnbrett. Enden alle Partien remis, entscheidet das Los. Haben drei oder mehr Mannschaften die gleiche Anzahl sowohl an Mannschafts- als auch an Brettpunkten, so werden Stichkämpfe nach dem K.O.-System ausgetragen. Dabei ist bei jedem unentschieden ausgegangenen Stichkampf die endgültige Entscheidung wie bei zwei punktgleichen Mannschaften herbeizuführen. - Titelverleihung
Die Siegermannschaft erhält den Titel „Südschwäbischer Blitzschach-Mannschaftsmeister“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Südschwäbische Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft
- Die Schnellschach-Mannschaftsmeisterschaft wird nach den FIDE-Regeln für Schnellschach ausgetragen.
- Mannschaftsstärke
Eine Mannschaft besteht aus vier Stammspielern und beliebig vielen Ersatzspielern. - Mannschaftsaufstellung
Es gelten die Bestimmungen von Nr. 4.2.5. - Austragungsmodus
Es gelten die Bestimmungen von Nr. 3.7.2. - Titelverleihung
Die Siegermannschaft erhält den Titel „Südschwäbischer Schnellschach-Mannschaftsmeister“ des betreffenden Jahres und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Mannschaftsmeisterschaften (Liga-Spielbetrieb)
Einteilung der Spielklassen, Ligastärke
- Die südschwäbischen Mannschaftsmeisterschaften werden in folgenden Klassen ausgetragen:
- Vereinsquote
In der Kreisliga sind nicht mehr als zwei Mannschaften eines Vereins zugelassen. In der A-, B- und C-Klasse dürfen hingegen mehrere Mannschaften eines Vereins spielen.
Mannschaftsstärke
- Kreisliga
Eine Kreisliga-Mannschaft besteht aus acht Stammspielern und bis zu zwölf Ersatzspielern, von denen zwei während der laufenden Spielsaison nachgemeldet werden können. Nr. 1.4 ist zu beachten! - A-Klasse, B-Klasse und C-Klasse
Eine A-Klassen-Mannschaft besteht aus sechs Stammspielern und beliebig vielen Ersatzspielern, eine B- bzw. C-Klassen-Mannschaft aus vier Stammspielern und ebenfalls beliebig vielen Ersatzspielern.
Während der laufenden Spielsaison können beliebig viele Spieler nachgemeldet werden. Dabei sind die einschlägigen Vorschriften von Nr. 1.4 einzuhalten.
Mannschaftsmeldungen
- Vorankündigung
Vereine, die mit mehreren Mannschaften am Liga-Spielbetrieb teilnehmen bzw. teilnehmen werden, müssen bei der Jahreshauptversammlung dem Spielleiter verbindlich ihre Mannschaften benennen, die in der nächsten Spielsaison tatsächlich antreten werden. Hält ein Verein diesen Termin nicht ein oder ändert er nachträglich die Anzahl seiner angekündigten Mannschaften, wird gegen ihn eine Geldbuße nach Nr. 6.2.2 bzw. 6.2.3 verhängt. - Meldeschluss
Sämtliche Mannschaftsmeldungen müssen bis spätestens 31. Juli des betreffenden Jahres beim Spielleiter eingegangen sein.
Die Meldung der Mannschaftsaufstellung muss bis spätestens 31. August des betreffenden Jahres im Ligamanager erfolgen. - Zulassung nachträglicher Meldungen (Ausnahmeregelung)
Mannschaftsmeldungen, die der Spielleiter erst nach dem 31. Juli erhält, muss er grundsätzlich nicht mehr berücksichtigen. Er nimmt eine verspätet eingegangene Mannschaftsmeldung nur dann an, wenn die Mannschaft in die betreffende Klasse eingegliedert werden kann, ohne dass der Spielplan neu erstellt werden muss (z.B. bei einer ungeraden Zahl von gemeldeten Mannschaften; bei vorangekündigten bzw. teilnahmeberechtigten Mannschaften). - Nachmeldungsgebühr, Geldbuße
Wird der Meldetermin gemäß Nr. 5.3.2 für vorangekündigte bzw. teilnahmeberechtigte Mannschaften nicht eingehalten, hat der Verein Geldbußen nach Nr. 6.2.4 zu zahlen.
Meldet ein Verein nach dem 1. September eine neue Mannschaft für die B-Klasse an und könnte diese in den Spielplan noch eingefügt werden (s. a. Nr. 5.3.3), nimmt der Spielleiter die verspätete Meldung erst dann endgültig an, wenn der Verein eine Nachmeldungsgebühr von € 20,- einbezahlt hat. - Ligamanager
Der Schachkreis stellt im Internet einen Ligamanager bereit, mit dem sämtliche Mannschaftsligen organisiert werden können. - Meldedaten
Eine Mannschaftsmeldung hat die folgenden Daten zu enthalten:
Spielmodus und Bedenkzeit
- Die Wettkämpfe werden in allen Klassen als Vollrundenturnier gespielt.
- Die in der Paarungstabelle zuerst genannten Mannschaften haben Heimrecht und führen an den Brettern mit gerader Nummer die weißen Steine.
- Bedenkzeit
Die Bedenkzeit beträgt je Spieler 90 Minuten für 40 Züge und 30 Minuten für den Rest der Partie zuzüglich 30 Sekunden ab dem ersten Zug (Fischerzeit kurz).
Spielplan, Rundenplan, Termine
- Der Spielplan besteht aus dem Rundenplan und den Terminen für die Wettkämpfe sämtlicher Runden.
- Der Rundenplan besteht aus den Wettkampfpaarungen für sämtliche Runden in der laufenden Spielsaison.
- Der Spielleiter erstellt den Rundenplan grundsätzlich durch Auslosung.
- Modifizierte Auslosung
Bei der Auslosung dürfen die Paarungstabellen modifiziert werden, um den Liga-Spielbetrieb nicht durch vermeidbare Benachteiligungen einzelner Vereine zu belasten. Folgende Punkte sollten u. a. berücksichtigt werden:- Heimrechtswechsel bei sich wiederholenden Paarungen
- Vermeidung grober Unausgeglichenheit in den Reiseentfernungen der Auswärtskämpfe der Vereine
- Berechtigte Wünsche der Vereine bei der gleichzeitigen Austragung von Heimspielen (s. a. Nr. 5.3.5f)
- Ist ein Verein mit zwei oder mehr Mannschaften in einer Klasse vertreten, so müssen seine Mannschaften auf jeden Fall in der ersten bzw. in den ersten Runden gegeneinander spielen.
- Terminabsprache
Die Termine für die Wettkämpfe legt der Spielleiter in Absprache mit den Kreisjugendleitern fest. - Wochentag und Uhrzeit der Spieltermine
Sämtliche Wettkämpfe des Liga-Spielbetriebs finden am Samstag statt. Sie beginnen um 15:00 Uhr. - Die Vereine und der Betreuer des Internetauftrittes erhalten vom Spielleiter möglichst frühzeitig − wenn die Bestimmungen von Nr. 5.3.1 eingehalten worden sind − den Spielplan für die Mannschaften.
Besprechung mit den Mannschaftsführern
Vor Beginn der neuen Spielsaison kann der Spielleiter die Mannschaftsführer zu einer Besprechung einladen, in der alle Themen erörtert werden, die für die bevorstehende Spielsaison von Bedeutung sind. Um die Voraussetzungen für eine möglichst reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Vereinen bzw. deren Mannschaften und dem Spielleiter zu schaffen, hat von jeder Mannschaft ein Vertreter an dieser Besprechung teilzunehmen. Bei der Besprechung übergibt der Spielleiter − bei rechtzeitiger Anforderung − die Aufstellungen der Mannschaften in Papierform.
Durchführung der Wettkämpfe − Pflichten des Heimvereins
- Der Heimverein ist für die Durchführung des Wettkampfes verantwortlich (s. a. Nr. 1.9.2). Er hat die Spielbedingungen gemäß Nr. 1.9.3 zu gewährleisten.
- Änderungen des Spiellokals sind rechtzeitig vor dem Wettkampf mitzuteilen. Ein ausreichender Lotsendienst ist einzurichten.
Spielverlegungen
- Wettkämpfe können jederzeit einvernehmlich auf einen früheren Termin verlegt werden.
- Verlegungen auf einen späteren Termin können vereinbart werden, benötigen aber dann die Zustimmung des Spielleiters.
- In der letzten Runde dürfen Wettkämpfe nicht verlegt werden.
Mannschaftsaufstellung, Spielereinsatz
- Die Stammspieler einer Kreisliga-Mannschaft müssen spätestens zum 1. September als spielaktive Mitglieder für ihren Verein beim BSB angemeldet sein.
- Die Stammspieler von A- und B-Klassen-Mannschaften müssen spätestens zum ersten Runden-Termin des Spieljahres als spielaktive Mitglieder für ihren Verein beim BSB angemeldet sein.
- Verbindliche Reihenfolge
Die in der Mannschaftsmeldung angegebene Reihenfolge von Stamm- und Ersatzspielern ist für die gesamte Spielsaison verbindlich. Änderungen sind nicht zulässig. Bei fehlerhaften Melde-Nummern ist die tatsächliche Reihenfolge der aufgelisteten Spieler maßgeblich. - Spielen zwei oder mehr Mannschaften eines Vereins in derselben Klasse, dürfen weder Stamm- noch Ersatzspieler der einen Mannschaft als Spieler (Stamm- oder Ersatzspieler) für die andere(n) Mannschaft(en) gemeldet werden.
- Die für eine höhere Klasse gemeldeten Stammspieler dürfen nicht in einer tieferen Klasse eingesetzt (auch nicht gemeldet!) werden.
- Spieler, die insgesamt mehr als dreimal in höheren Klassen gespielt haben, sind für eine tiefere Klasse nicht mehr einsatzberechtigt.
- Wird ein Spieler an ein und demselben Spieltermin in mehreren Mannschaften aufgestellt, hat dies den Verlust seiner Partien zur Folge.
- Einsatz von Ersatzspielern, unbesetzte Bretter
Fehlen einzelne Stammspieler, müssen zunächst die verbleibenden Stammspieler aufrücken. Die Ersatzspieler schließen sich entsprechend ihrer gemeldeten Reihenfolge nach dem zuletzt aufgestellten Stammspieler an.
Einzelne Bretter dürfen nur dann offen gelassen werden, wenn jeweils ein spielberechtigter Spieler benannt wird. Nach Abgabe der Mannschaftsaufstellung darf an einem unbesetzten Brett kein anderer Spieler als der in der Mannschaftsaufstellung aufgeführte Spieler eingesetzt werden.
Wird ein Brett ohne Namensnennung offen gelassen, werden alle folgenden Spieler als fehlerhafte Aufstellung gemäß Nr. 5.10.3 gewertet. - Nachmeldung
Ein Ersatzspieler kann nachgemeldet werden, indem er Der Spielleiter kann eine Nachmeldung begründet zurückweisen. Die Nachmeldung hat spätestens am Vortag des jeweiligen Spieltages zu erfolgen.
Fehler bei Mannschaftsaufstellungen, Brettbesetzungen und Partiebeginn
- Fehlende Spielberechtigung
Der Einsatz eines nicht spielberechtigten (= nicht startberechtigten) Spielers hat den Verlust des gesamten Wettkampfes zur Folge bei gleichzeitiger Aberkennung aller Brettpunkte. Der gegnerischen Mannschaft werden entsprechend die Mannschafts- und Brettpunkte gutgeschrieben. - Fehlende Einsatzberechtigung
Die Aufstellung eines nicht mehr einsatzberechtigten Spielers (zu viele Einsätze in höheren Ligen) wird mit Partieverlust geahndet. Alle folgenden Spieler werden als Spieler mit niedrigerer Meldenummer (Fehlaufstellung) eingestuft (s. Nr. 5.10.3). - Fehlerhafte Aufstellung
- Unter fehlerhafter Aufstellung bzw. Fehlaufstellung versteht man, wenn ein Spieler mit einer höheren Meldenummer vor einem Spieler mit einer niedrigeren Meldenummer aufgestellt wird.
- Die Partie eines Spielers wird als verloren gewertet, wenn an einem Brett vor ihm ein Spieler mit einer höheren Meldenummer eingesetzt wird. Sofern anstelle des Spielers, dessen Partie als verloren gewertet wurde, kein anderer spiel- oder einsatzberechtigter Spieler benannt werden kann, werden auch die folgenden Partien als verloren gewertet
- Ist die Nachmeldung eines Spielers nicht korrekt erfolgt, so verliert dieser Spieler seine Partie. Art. 5.10.1 kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.
- Die Heimmannschaft ist für die eindeutige Kennzeichnung der Schachbretter (Brett-Nummern) verantwortlich.
- Wird nach Beginn des Wettkampfes, spätestens vor Ablauf von zwei Stunden tatsächlicher Gesamtspielzeit festgestellt, dass ein oder mehrere Spieler, die in der Mannschaftsaufstellung korrekt eingetragen worden sind, an falschen Brettern sitzen, so wird eine neue Partie mit richtiger Brettbesetzung (gemäß der korrekten Mannschaftsaufstellung) begonnen. Hat dabei ein zunächst am falschen Brett sitzender Spieler nicht schon mehr als 1,5 Stunden seiner Bedenkzeit verbraucht, muss er die bis dahin abgelaufene Gesamtspielzeit, jedoch nicht mehr als 1,5 Stunden, als verbrauchte Bedenkzeit auf seine Uhr nehmen.
- Wird die fehlerhafte Brettbesetzung erst nach Ablauf von zwei Stunden festgestellt, so haben alle am falschen Brett sitzenden Spieler ihre Partie verloren.
- Wird vor Ablauf einer Viertelstunde nach dem tatsächlichen Spielbeginn festgestellt, dass eine Partie mit vertauschten Farben begonnen wurde, so muss eine neue Partie gespielt werden. Jeder der beiden Spieler erhält die Hälfte der abgelaufenen Gesamtspielzeit als verbrauchte Bedenkzeit angerechnet. Nach Ablauf einer Viertelstunde kann der Fehler nicht mehr berichtigt werden und die Partie ist fortzusetzen.
- Wird während der Partie festgestellt, dass sie mit fehlerhafter Ausgangsstellung der Figuren begonnen wurde, muss eine neue Partie gespielt werden, wenn mit einer der falsch aufgestellten Figuren ein Zug ausgeführt worden ist. Zu Beginn der neuen Partie erhält jeder der beiden Spieler die Hälfte der abgelaufenen Gesamtspielzeit als verbrauchte Bedenkzeit angerechnet. Wurde jedoch keine der falsch aufgestellten Figuren berührt, dürfen beide Spieler einvernehmlich den Fehler korrigieren. Die Partie gilt dann als neu. Die bis dahin verbrauchte Bedenkzeit wird unverändert übernommen.
Antreten, Nichtantreten, Spielbeginn
- Antreten
Eine Mannschaft gilt als angetreten, wenn mindestens die Hälfte der Spieler bis eine Stunde nach dem festgesetzten Spieltermin im Spiellokal anwesend ist. - Nichtantreten
Tritt eine Mannschaft aus Gründen, die sie selbst zu verantworten hat, nicht an, so hat sie eine Stunde nach dem angesetzten Spieltermin den Wettkampf ohne Mannschafts- und Brettpunkte verloren. Die gegnerische Mannschaft erhält die gesamten Mannschafts- und Brettpunkte, die bei dem Wettkampf erreicht werden können. Treten beide Mannschaften nicht an, haben beide den Wettkampf ohne Mannschafts- und Brettpunkte verloren. Tritt eine Mannschaft ein zweites Mal nicht an, kann sie vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen werden. - Spielbeginn
Zum festgesetzten Spieltermin sind die Uhren gemäß den FIDE-Regeln in Gang zu setzen. - Ist die erforderliche Mindestanzahl von Spielern zum festgesetzten Spieltermin nicht anwesend, so gilt die Mannschaft gemäß Nr. 5.11.1 als nicht angetreten; es müssen dann die Uhren aller ihrer Spieler angestellt werden. Gelten beide Mannschaften als nicht angetreten, so müssen alle Uhren von Weiß in Gang gesetzt werden.
- Spieler, die später als eine Stunde nach dem angesetzten Spieltermin im Spiellokal erscheinen, haben ihre Partie verloren. Bleiben von beiden Mannschaften dieselben Bretter unbesetzt, so sind die Partien für beide Spieler nach einer Stunde verloren.
Wettkampfwertung
- Gewertet wird zunächst nach Mannschaftspunkten. Dabei erhält eine Mannschaft mit mehr als der Hälfte der erreichbaren Brettpunkte zwei Mannschaftspunkte, mit der Hälfte der erreichbaren Brettpunkte einen Mannschaftspunkt und mit weniger als der Hälfte der erreichbaren Brettpunkte keinen Mannschaftspunkt. Dies gilt auch, wenn Mannschaften nicht vollzählig angetreten sind.
Für die Klassen des Schachkreises gilt demnach im Einzelnen:- Kreisliga
Sieg = mehr als vier Brettpunkte
Remis = vier Brettpunkte
Verlust = weniger als vier Brettpunkte - A-Klasse
Sieg = mehr als drei Brettpunkte
Remis = drei Brettpunkte
Verlust = weniger als drei Brettpunkte - B-Klasse
Sieg = mehr als zwei Brettpunkte
Remis = zwei Brettpunkte
Verlust = weniger als zwei Brettpunkte - C-Klasse
Sieg = mehr als zwei Brettpunkte
Remis = zwei Brettpunkte
Verlust = weniger als zwei Brettpunkte
- Kreisliga
- Rangfolge bei Punktgleichheit
Ist nach Abschluss aller Wettkämpfe die Summe der Mannschaftspunkte gleich, so entscheidet die Anzahl der insgesamt erzielten Brettpunkte über die Rangfolge. Besteht auch hier Gleichstand, werden folgende Kriterien der Reihe nach angewendet, um über die Rangfolge zu entschieden:
Ergebnismeldung
- Das Ergebnis des Wettkampfes hat der Heimverein zeitnah nach dem Ende des Wettkampfes mittels des Ligamanagers bekannt zu geben. Diese Meldung muss bis maximal ein Tag nach dem Spieltermin erfolgen.
- Der Heimverein hat den schriftlichen Ergebnisbericht (z.B. Spielberichtskarte) für ein Jahr zu archivieren. Auf Verlangen ist er dem Spielleiter vorzulegen.
- Versäumt der Heimverein die Ergebnismeldung oder hält er die Frist nicht ein, wird gegen ihn eine Geldbuße gemäß Nr. 6.2.5 verhängt.
Aufstieg
- Der Meister der Kreisliga Südschwaben steigt in die Schwabenliga II Gruppe Süd auf. Die Anzahl weiterer Aufsteiger richtet sich nach den Bestimmungen des Bezirksverbandes Schwaben.
- Der A-Klassen-Meister ist berechtigt, in die Kreisliga Südschwaben aufzusteigen, sofern dies nach Nr. 5.1.2 gestattet ist.
- Der B-Klassen-Meister ist berechtigt, in die A-Klasse Südschwaben aufzusteigen.
- Der C-Klassen-Meister ist berechtigt, in die B-Klasse Südschwaben aufzusteigen.
- Weitere Aufsteiger können zugelassen werden, um die Sollstärke einer Liga wiederherzustellen.
Abstieg
- Grundsätzlich steigt der Tabellenletzte ab.
- Der Abstieg aus der Kreisliga Südschwaben erfolgt in die A-Klasse Südschwaben. Der Abstieg aus der A-Klasse Südschwaben erfolgt in die B-Klasse Südschwaben. Der Abstieg aus der B-Klasse Südschwaben erfolgt in die C-Klasse Südschwaben. Die Anzahl der Absteiger bestimmt sich im Allgemeinen nach Nr. 5.16.
- Kann die Sollstärke einer Liga trotz Nr. 5.14.4 nicht wiederhergestellt werden, ist der Tabellenletzte berechtigt, in seiner Liga zu verbleiben.
Anzahl der Absteiger − Ligastärke
- Pro Liga steigen nicht mehr als zwei Mannschaften ab.
- Der Abstieg von zwei Mannschaften tritt erstmals in Kraft, wenn eine Liga in einer Spielzeit aus mehr als acht Mannschaften bestand oder es zu Beginn der Spielsaison ersichtlich ist, dass im folgenden Jahr wieder mehr als acht Mannschaften in der Liga sein werden.
- Enthält die Liga weiterhin mehr als acht Mannschaften, wird in den nächsten Spieljahren der Abstieg von zwei Mannschaften so lange beibehalten, bis wieder die Zahl von acht Mannschaften je Klasse erreicht worden ist.
- Die Anzahl der Absteiger muss in den Fällen von Nr. 5.16.2 und 5.16.3 bereits vor Saisonbeginn festgelegt werden.
- Die Einhaltung bzw. Wiederherstellung der Sollstärke einer Liga hat bei den Aufstiegs- und Abstiegsregelungen nach Nr. 5.14, 5.15 und 5.17 Vorrang.
Ergänzende Bestimmungen über Aufstieg und Abstieg
- Werden Mannschaften aus der Kreisliga oder A-Klasse während der laufenden Spielsaison zurückgezogen, so gelten sie als weitere Absteiger in ihrer Klasse. Wird dadurch die Sollstärke der betreffenden Klasse unterschritten, ist spätestens auf der Jahreshauptversammlung gemäß Nr. 5.14.4 und 5.15.3 zu entscheiden, wie die Sollstärke wiederherzustellen ist.
- Werden vor dem Meldeschluss für das nächste Spieljahr Kreisliga- oder A-Klassen-Mannschaften zurückgezogen, so gelten sie als weitere Absteiger in ihrer Klasse für die abgelaufene Spielsaison. Der Spielleiter darf dann ggf. die Sollstärke betroffener Klassen nach Nr. 5.14.4 und 5.15.3 in Absprache mit den dafür in Frage kommenden Vereinen wiederherstellen.
- Zieht ein Verein nach dem Meldeschluss für die nächste Spielsaison eine Kreisliga- oder A-Klassen-Mannschaft zurück, so scheidet sie aus dem Liga-Spielbetrieb des Schachkreises aus. Ein zusätzlicher Aufsteiger rückt nur dann nach, wenn der Spielplan noch rechtzeitig vor Beginn des neuen Spieljahrs überarbeitet werden kann, um ggf. die Sollstärke der jeweils betroffenen Klasse wiederherzustellen. Nr. 5.3.1 gilt uneingeschränkt!
- Eine Mannschaft, die entweder nicht oder so verspätet gemeldet worden ist, dass bereits Nr. 5.14.4 oder 5.15.3 angewandt werden mussten, um die Sollstärke ihrer Liga zu erhalten, scheidet ebenfalls aus dem Liga-Spielbetrieb des Schachkreises aus.
Titelverleihung
- Der Sieger der Kreisliga erhält den Titel „Mannschaftsmeister von Südschwaben“ für das betreffende Jahr und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
- Der Sieger der A-Klasse erhält den Titel „Mannschaftsmeister der A-Klasse“ für das betreffende Jahr und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
- Der Sieger der B-Klasse erhält den Titel „Mannschaftsmeister der B-Klasse“ für das betreffende Jahr und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
- Der Sieger der C-Klasse erhält den Titel „Mannschaftsmeister der C-Klasse“ für das betreffende Jahr und wird auf Verlangen urkundlich bestätigt.
Versäumnisse − Verstöße − Geldbußen
Allgemeine Befugnisse und Maßnahmen
- Der Spielleiter darf von Vereinen und Spielern Beweismittel (z. B. Partie-Notationen) anfordern, um Verstöße gegen die Vorschriften dieser TO feststellen zu können.
- Geldbußen verhängt der Spielleiter nach den Bestimmungen dieser TO.
- Geldbußen sind an den Schachkreis Südschwaben zu zahlen.
- Die Einzahlungsfrist beträgt 30 Tage. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Forderung dem Verein bzw. dem Spieler zugestellt worden ist. Der Kassier des Schachkreises darf die Frist auf Antrag verlängern, wenn triftige Gründe vorliegen. Wird die Einzahlungsfrist überschritten, ist für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von € 3,- zu zahlen.
- Werden Geldbußen nicht spätestens bei der Jahreshauptversammlung einbezahlt, kann die Vorstandschaft des Schachkreises auf Antrag des Spielleiters Sperren gegen Spieler, Mannschaften und Vereine aussprechen.
Versäumnisse (Termine und Fristen) − Geldbußen
- Hält der Ausrichter eines Schachkreis-Turniers die in Nr. 1.11.3 vorgeschriebene Meldefrist nicht ein, kann der Spielleiter eine Geldbuße (hier: „Mahngebühr“) von € 10,- verhängen. Hat der Ausrichter die Turnier-Ergebnisse vier Wochen nach dem Turnierende dem Spielleiter noch nicht übermittelt, muss er eine Geldbuße von € 25,- an den Kreisverband zahlen.
- Benennt ein Verein seine Mannschaften nicht fristgerecht gemäß Nr. 5.3.1, so hat er für jede verspätet benannte Mannschaft eine Geldbuße von € 10,- zu zahlen.
- Ändert ein Verein nachträglich die Anzahl seiner Mannschaften, deren Teilnahme am Liga-Spielbetrieb in der nächsten Spielsaison er bekannt gegeben hat (s. Nr. 5.4.1), so hat er eine Geldbuße von € 25,- zu zahlen.
- Meldet ein Verein seine Mannschaften innerhalb einer Woche nach dem Meldeschluss, so hat er für jede verspätet abgegebene Mannschaftsmeldung eine Geldbuße von € 10,- zu zahlen (s. Nr. 5.3.4). Wird erst innerhalb einer weiteren Woche gemeldet, ist nochmals eine Geldbuße von € 10,- pro Mannschaft zu entrichten. Schiebt der Verein seine Mannschaftsmeldungen letztlich bis zum 15. September hinaus, hat er − unabhängig von der Anzahl seiner Mannschaften − eine Gesamtgeldbuße von € 50,- zu zahlen, sofern der Spielleiter die Meldungen noch annimmt. Mit diesem Endbetrag werden dann die Geldbußen verrechnet, die vorher schon verhängt worden sind.
- Unterlässt der Heimverein die Ergebnismeldung nach Nr. 5.13.1, hat er eine Geldbuße von € 10,- zu zahlen.
Verstöße bei Mannschaftskämpfen − Geldbußen
- Lässt eine Mannschaft, die als angetreten gilt, mehr als ein Brett frei, so hat der Verein für jedes nicht besetzte Brett einen Betrag von € 6,- zu zahlen.
- Verzichtet eine Mannschaft auf die Austragung eines Wettkampfes (Nichtantreten), so hat sie je nach Spielklasse die folgende Geldbuße zu zahlen:
- Kreisliga: € 50,-
- A-Klasse: € 37,50
- B-Klasse: € 25,-
- C-Klasse: € 25,-
- Tritt eine Mannschaft ein weiteres Mal nicht zu einem Mannschaftskampf an oder sagt den Wettkampf in der letzten Runde ab und entscheidet in diesen Fällen dadurch über Aufstieg oder Abstieg anderer Mannschaften, verdoppelt sich die in Nr. 6.3.2 festgelegte Geldbuße.
- Ergebnisabsprachen
Vereinbarungen von Wettkampfergebnissen, ohne den Mannschaftskampf auszutragen, sind nicht erlaubt. Beide Mannschaften gelten in einem solchen Fall als nicht angetreten gemäß Nr. 5.11.2 und werden mit einer Geldbuße nach Nr. 6.3.2 belegt.